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   BSG, 18.02.1987 - 7 RAr 72/85   

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https://dejure.org/1987,2435
BSG, 18.02.1987 - 7 RAr 72/85 (https://dejure.org/1987,2435)
BSG, Entscheidung vom 18.02.1987 - 7 RAr 72/85 (https://dejure.org/1987,2435)
BSG, Entscheidung vom 18. Februar 1987 - 7 RAr 72/85 (https://dejure.org/1987,2435)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kriegsdienstverweigerer - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe ausGewissensgründen

  • gewissensfreiheit.de (Leitsatz)

    Art. 4 Abs. 1 GG gewährleistet auch das Recht zu gewissensgebundenem Verhalten, jedoch ist dieser Schutz nicht schrankenlos - Verfassungsgebot der Funktionsfähigkeit der Arbeitslosenversicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 61, 158
  • NZA 1988, 221
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 23.06.1982 - 7 RAr 89/81

    Verhängung einer Sperrzeit bei Ablehnung eines Arbeitsangebots aus

    Auszug aus BSG, 18.02.1987 - 7 RAr 72/85
    oder unwesentlichen Gewissensentscheidung unterschieden werden, sofern nur deren Ernstlichkeit außer Frage steht (BSGE 54, 7, 12 : SozR 4100 S 119 Nr. 19 mwN).

    Auffassung des Senats (vgl BSGE 54, 7, 11) ist vom Bundesverfassungsgericht bestätigt worden (vgl SozR 9100 S 119 Nr. 22).

    Im allgemeinen gilt eher das Gegenteil (vgl BSGE 54, 7, 11 : SozR "100 $ 119 Nr. 19; von Mutius ZSR 29, 663, 683).

    Dabei sind Nachteile, die daraus entstehen, in einem gewissen Umfange hinzunehmen (vgl BSGE 54, 7, 13; Pitschas, SGb 198ü" 3", 38).

  • BSG, 20.04.1977 - 7 RAr 112/75

    Ruhen eines Arbeitslosengeldanspruchs wegen einer Sperrzeit - Herstellung der

    Auszug aus BSG, 18.02.1987 - 7 RAr 72/85
    einem Anschlußarbeitsplatz nicht rechnen konnte (vgl BSGE 43, 269, 270 : SozR M100 5 119 Nr. 2; BSGE 52, 276, 281 : SozR 4100 5 119 Nr. 17; Urteil vom 12. April 1984 - 7 RAr 28/83 -).

    Der wichtige Grund muß auch den Zeitpunkt der Auflösung des Arbeitsverhältnisses decken, dh, der Arbeitslose muß einen wichtigen Grund dafür haben, daß er das Arbeitsverhältnis gerade zu dem bestimmten Zeitpunkt auflöst (BSGE 43, 269, 271 : SozR H1OO % 119 Nr. 2; BSGE 52, 276, 277 : SozR M100 5 119 Nr. 17).

  • BSG, 12.11.1981 - 7 RAr 21/81

    Nichteheliche Lebensgemeinschaft - Herstellung durch Zuzug - Wichtiger Grund

    Auszug aus BSG, 18.02.1987 - 7 RAr 72/85
    einem Anschlußarbeitsplatz nicht rechnen konnte (vgl BSGE 43, 269, 270 : SozR M100 5 119 Nr. 2; BSGE 52, 276, 281 : SozR 4100 5 119 Nr. 17; Urteil vom 12. April 1984 - 7 RAr 28/83 -).

    Der wichtige Grund muß auch den Zeitpunkt der Auflösung des Arbeitsverhältnisses decken, dh, der Arbeitslose muß einen wichtigen Grund dafür haben, daß er das Arbeitsverhältnis gerade zu dem bestimmten Zeitpunkt auflöst (BSGE 43, 269, 271 : SozR H1OO % 119 Nr. 2; BSGE 52, 276, 277 : SozR M100 5 119 Nr. 17).

  • BSG, 10.12.1980 - 7 RAr 93/79

    Religionsfreiheit - Arbeitsverweigerung

    Auszug aus BSG, 18.02.1987 - 7 RAr 72/85
    Insbesondere die Grundrechte und die in ihnen zum Ausdruck kommende Wertordnung sind zu beachten, mithin auch die einen verfassungsrechtlichen Schutz genießenden persönlichen Bindungen und Positionen (BSGE 51, 70, 72 : SozR "100 5 119 Nr. 13; BSGE SU, 7, 8 : SozR 4100 5 119 Nr. 19).
  • BSG, 12.04.1984 - 7 RAr 28/83

    Feststellung einer Sperrzeit - Fußball-Lehrer mit Lizenz des Deutschen

    Auszug aus BSG, 18.02.1987 - 7 RAr 72/85
    einem Anschlußarbeitsplatz nicht rechnen konnte (vgl BSGE 43, 269, 270 : SozR M100 5 119 Nr. 2; BSGE 52, 276, 281 : SozR 4100 5 119 Nr. 17; Urteil vom 12. April 1984 - 7 RAr 28/83 -).
  • BSG, 03.10.1973 - 1 RA 61/72

    Feststellungsverfahren - Wesentlicher Mangel - Entscheidung über Rente - Bescheid

    Auszug aus BSG, 18.02.1987 - 7 RAr 72/85
    Eine derart beschränkte Klage wäre unzulässig gewesen, da die Beklagte bisher für die streitige Zeit eine Alg-Bewilligung noch nicht ausgesprochen hat (vgl BSGE 36, 181, 182 : SozR Nr. 4 zu 5 1613 RVG; BSG vom 11. Mai 1976 7 RAP 9/75 und 7 RAr.
  • BSG, 25.10.1988 - 7 RAr 37/87

    Arbeitslosengeld Sperrfrist - Härte - NichtehelicheLebensgemeinschaft

    Zu Recht hat die Klägerin eine Anfechtungs- und Leistungsklage gemäß § 54 Abs. 4 SGG erhoben; eine Beschränkung auf eine Anfechtungsklage wäre un- zulässig gewesen, da die Beklagte für die streitige Zeit eine Alg-Bewilligung nicht ausgesprochen, sondern den Antrag wegen sperrzeitbedingten Ruhens abgelehnt hatte (vgl BSG SozR 4100 § 119 Nr. 29; BSGE 61, 158, 160 = SozR 4100 § 119 Nr. 30).

    Nach der Rechtsprechung des Senats genügt es schon, wenn der Arbeitslose durch seine Zustimmung zu dem Aufhebungsvertrag eine wesentliche Ursache für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gesetzt hat (BSG SozR 4100 § 119 Nr. 28 mwN; BSGE 61, 158, 160 = SozR 4100 § 119 Nr. 30); das ist zweifellos dann der Fall, wenn die Initiative zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wie hier, vom Arbeitslosen ausgegangen ist.

    Der Arbeitslose führt mit der freiwilligen Lösung des Arbeitsverhältnisses die Arbeitslosigkeit in der Regel, wenn nicht vorsätzlich, so doch grob fahrlässig herbei, wenn er nicht mindestens konkrete Aussicht auf einen Anschlußarbeitsplatz hat (BSGE 43, 269, 270 = SozR 4100 § 119 Nr. 2; BSGE 52, 276, 281 = SozR 4100 § 119 Nr. 17; BSGE 61, 158, 161 = SozR 4100 § 119 Nr. 30).

    Der wichtige Grund muß auch den Zeitpunkt der Auflösung des Arbeitsverhältnisses decken; der Arbeitslose muß einen wichtigen Grund dafür haben, daß er das Arbeitsverhältnis gerade zu dem bestimmten, von ihm gewählten Zeitpunkt auflöst (BSGE 43, 269, 271 = SozR 4100 § 119 Nr. 2; BSGE 52, 276, 277 = SozR 4100 § 119 Nr. 17; BSGE 61, 158, 161 = SozR 4100 § 119 Nr. 30).

  • BSG, 09.12.2003 - B 2 U 8/03 R

    Arbeitsunfall - Hinterbliebenenleistungen - Kausalität - wesentliche Bedingung -

    Insofern kann sich die Gewährleistung von Freiheitsrechten wie der Religions- und Bekenntnisfreiheit auch auf das Bestehen von Sozialleistungsansprüchen auswirken (siehe etwa BSGE 61, 158, 161 ff = SozR 4100 § 119 Nr. 30 S 139 ff und BVerfG NJW 1984, 912 zur Auslegung des Begriffs "wichtiger Grund" in § 119 Abs. 1 des Arbeitsförderungsgesetzes).
  • BSG, 09.10.2007 - B 5b/8 KN 2/07 R

    Rente wegen Berufsunfähigkeit - Verweisung - Zigarettenautomatenauffüller -

    So hat das BSG bereits entschieden, dass Art. 4 Abs. 1 GG einen Arbeitslosen vor einer Sperrzeit nach den Vorschriften des Arbeitsförderungsrechts schützt, wenn er eine Tätigkeit aus glaubhaft dargestellter Gewissensnot aufgibt oder nicht annimmt (BSGE 61, 158, 161 ff = SozR 4100 § 119 Nr. 30 S 139 ff; BSGE 51, 70 = SozR 4100 § 119 Nr. 13; vgl aber BSGE 54, 7 = SozR 4100 § 119 Nr. 19 und BVerfG SozR 4100 § 119 Nr. 22 zur Sperrzeitminderung).

    So ist beispielsweise die Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Arbeitslosenversicherung ein mit Verfassungsrang ausgestattetes Gebot, das selbst einem solchen Grundrecht Grenzen zu ziehen vermag, das wie dasjenige der Glaubens- und Gewissensfreiheit keinen ausdrücklichen Schranken unterworfen ist (BSGE 61, 158, 165 f = SozR 4100 § 119 Nr. 30 S 143 mwN).

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